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Verordnung: Allen Justiz- und Polizeibeamten wird hiermit zur Kenntnis gebracht, dass alle Unterhaltungskosten für die Landdragoner und Landschützen in Oberhessen ab Anfang des kommenden Jahres von der Oberpolizeikasse übernommen werden (Ausfertigung vier Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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