Albrecht von Gebsattel, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, Kraft Zobel von Guttenberg, Hans von Sole und Hans Kellerman beurkunden, daß sie als Schiedsleute (schiedmenner) in der Auseinandersetzung (spenne und vorderung) zwischen Hans Holdener und dessen Ehefrau Katherina einerseits und Kunz Backnat, Bürger zu Mergentheim und Stiefvater der bereits erwähnten Katherina, andererseits um ein Erbteil, das Anna Backnat, leibliche Mutter der bereits erwähnten Katherina, nach ihrem Tod hinterlassen hatte, eine für beide Parteien verbindliche Entscheidung getroffen haben, nachdem die bereits erwähnte Katherina ihren Stiefvater vor dem Landgericht zu Würzburg (Wirtzpurg) auf Herausgabe ihres Erbteils verklagt hatte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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