Andreas (Endris) von Weiler (Wyler), der sein 1/6 am Zehnten zu Böckingen (Beckingen) an Jörg von Hambach, den alten Schultheißen zu Löwenstein (Lewenstein), und dessen Ehefrau Engel Moringerin verkauft hat, dem aber der Käufer mündlich das Recht des Rückkaufs eingeräumt hat, verzichtet auf dieses Recht und macht sich anheischig, den von der Herrschaft von Bitsch (Bietsch) ihm ausgestellten Eignisbrief zu Handen des Jörg von Hambach und seiner Frau zu bringen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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