Äbtissin Elisabeth [Hartmann] und der Konvent des Klosters Baindt verleihen dem Ehepaar Michael Maucher und Maria Humbler zu Ankenreute den Hof und das Gut Ankenreute gegen näher bestimmte Frondienste, Geld-, Getreide- und Viehabgaben als Leiblehen. Bei Zuwiderhandeln oder mit dem Tod beider Ehepartner fällt das Lehen an das Kloster heim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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