Heinrich Schmid von Mindelheim bekennt, daß Abt Erhard [Fridang] und der Konvent zu Weingarten seinen Sohn Cristan ins Kloster aufgenommen haben. Er wird dort ein Probejahr in "layschem" Schülergewand absolvieren. Akzeptiert ihn das Kloster danach nicht, kann es ihn wieder heimschicken, in welchem Fall sich der Aussteller nicht dafür rächen wird. Ebenso kann der Sohn das Kloster ohne Behinderung verlassen, wenn es ihm dort nicht gefällt. Bleibt er dort, muß er ein weiteres Jahr im Ordensgewand zubringen, nach dem das Kloster ihn annehmen oder wieder wegschicken kann. Für den Fall, daß er dort bleibt, übergibt ihn der Aussteller in die Gewalt des Ordens.
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Heinrich Schmid von Mindelheim bekennt, daß Abt Erhard [Fridang] und der Konvent zu Weingarten seinen Sohn Cristan ins Kloster aufgenommen haben. Er wird dort ein Probejahr in "layschem" Schülergewand absolvieren. Akzeptiert ihn das Kloster danach nicht, kann es ihn wieder heimschicken, in welchem Fall sich der Aussteller nicht dafür rächen wird. Ebenso kann der Sohn das Kloster ohne Behinderung verlassen, wenn es ihm dort nicht gefällt. Bleibt er dort, muß er ein weiteres Jahr im Ordensgewand zubringen, nach dem das Kloster ihn annehmen oder wieder wegschicken kann. Für den Fall, daß er dort bleibt, übergibt ihn der Aussteller in die Gewalt des Ordens.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 221
A 1.6.275
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
1440 März 3 (uff donstag vor dem sonnentag ze mitvasten)
19,2 x 28,2 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Heinrich Schmid von Mindelheim
Empfänger: Abt Erhard [Fridang] und der Konvent zu Weingarten
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Empfänger: Abt Erhard [Fridang] und der Konvent zu Weingarten
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Schmid, Cristan
Schmid, Heinrich
Mindelheim MN; Einwohner
Weingarten RV; Kloster, Abt und Konvent
Weingarten RV; Kloster, Novizen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
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