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Beigehefteter Hinweis: Dem Ansuchen der Teich- und Bachknechte wird stattgegeben, sie von den Kriegsfronden zu befreien, damit sie ihrer Inkumbenz [Obliegenheit, Schuldigkeit] besser nachkommen können
Beigehefteter Hinweis: Dem Ansuchen der Teich- und Bachknechte wird stattgegeben, sie von den Kriegsfronden zu befreien, damit sie ihrer Inkumbenz [Obliegenheit, Schuldigkeit] besser nachkommen können
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.9 Befreiung, Reduzierung und Umwandlung von Abgaben, Diensten und Strafgeldern
Darmstadt, 1762 Januar 16
Sachakte
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