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1.) Eine Hufe arthaftiges Land zu Germershausen [Gem., Lkr. Göttingen]; 2.) eine Wiese zu Germershausen in dem Ellernholz, wie diese Lehen die Elt...
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Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Otto, Nr. 1
A I u, Otto sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe O-P >> O >> Otto (1)
1571 Oktober 17
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Eine Hufe arthaftiges Land zu Germershausen [Gem., Lkr. Göttingen]; 2.) eine Wiese zu Germershausen in dem Ellernholz, wie diese Lehen die Eltern der 1571 Belehnten von Grunzel von Grone, anschließend von der Herrschaft Plesse und nun von Hessen als Lehen erhalten haben.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Georg von Heringen
Belehnte/r: Hans Otto zu Rörshausen, sein Vetter Hans Otto zu Duderstadt, Hans Otto zu Obernfelda und Klaus Otto zu Crebeck, Simon und Otto, seine Brüder, und weitere namentlich genannte Personen