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Anweisung: Wegen der Frage, ob den Landräten bei der Aufstellung umgefallener oder beschädigter Grenzsteine Diäten zu bewilligen sind, wird auf die Anweisung vom 7. Mai 1828 verwiesen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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