Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Math[ias], Elekt von Mainz, befiehlt dem Klerus der Mainzer Diözese, da er die Brüder des Karmeliterordens auf Grund ihrer Privilegien zum Anhören...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 32 Karmeliterkloster Kassel - [ehemals: A II]
Karmeliterkloster Kassel - [ehemals: A II] >> 1280-1374
1322 Juli 06
Ausfert. Pergt., das an Schnur angehängte Siegel samt dieser ab. - Rückw. Rubrum des 14. Jahrh.: Littera gratiarum dando licenciam hominibus intrandi et exeundi et volentium confiteri.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Moguntie, II. non. julii, anno 1322.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Math[ias], Elekt von Mainz, befiehlt dem Klerus der Mainzer Diözese, da er die Brüder des Karmeliterordens auf Grund ihrer Privilegien zum Anhören der Beichte und zur Predigt des Wortes Gottes (ad proponendum dei verbum) zugelassen hat, die Brüder als Angehörige eines approbierten Ordens zuzulassen und ihre Bedränger (molestatores) nach Kräften zu beschwichtigen, damit die Brüder fürder sich nicht an ihn zu wenden brauchen. Eine Benachteiligung der Rechte der Pfarrkirchen und anderen Kirchen soll dabei nicht stattfinden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schultze Nr. 618.