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Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheitsteilungen (Bestand)
Geschichte: Das Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen vom 17.03.1832 leitete den vielschichtigen Prozess der Auseinandersetzungen zwischen bäuerlicher Bevölkerung und bevorrechteten Grundbesitzern ein. Für diese Auseinandersetzungsgeschäfte wurde die Generalkommission als spezielle zentrale Behörde eingerichtet. Sie bearbeitete 25.152 Verfahren. Daneben befasste sich die Kommission jedoch auch mit Grundstückszusammenlegungen. Ab 1876 war sie eine Abteilung der Kreishauptmannschaft Dresden und wurde nach 1917 als Landesamt für Grundstückszusammenlegungen bezeichnet. Daraus ging 1932 das Sächsische Landeskulturamt hervor.
Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
Inhalt: Ablösungsrezesse und Gemeinheitsteilungsrezesse.- Grundstückszusammenlegungen.