Papst Alexander IV. gestattet dem Hochmeister und den Brüdern des Deutschen Ordens, bewegliche und unbewegliche Besitzungen derjenigen Freien, die in den Deutschen Orden eintreten, unbeschränkt in Besitz nehmen zu können. Gegeben Anagni 1258 November 9 (V id. Nov. pont. an. IV).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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