1562.07.01. Katharina von Lindau, Äbtissin, Kunigunde Frentz, Priorin, und der Konvent von Altmünster in Mainz nehmen Agnes, die hinterlassene eheliche Tochter von Hans Fladenbecker zu Mainz, in ihre Schwesterschaft auf. Sie erhält lebenslänglich alle leibliche Notdurft und nach ihrem Tode die übliche feierliche Beerdigung mit Messen usw. Sie gibt dem Kloster 300 fl. Mainzer Währung an Geld, ein Bett mit allem Zubehör, ihre Kleider und Kleinodien. Sollte ihr an Leinwand und Schuhen etwas abgehen, erhält sie es vom Kloster. Das Kloster erhält nach ihrem Tode alles, was sie ins Kloster gebracht hat, verzichtet jedoch auf allen weiteren Nachlass zugunsten ihrer Geschwister und Verwandten. S. 1) Abtei, 2) Konvent, 3) Eberhard Flach von Schwarzenberg, Schwager, Vetter und Amtmann zu Budenheim. "Geschehen vnd gegeben [...] thaussent funfhundert sechtzig vnd zwei [...] denn ersten Julii".

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