Unter Rückbeziehung darauf, dass Graf Johann von Kleve dem Johann Schardenberg 910 alte Schilde verschuldet und danach Johann von Lachem als Mitberechtigter und Bevollmächtigter die betreffende Urkunde überliefert und Quitterklärung gegeben hat, verleiht Herzog Adolf von Kleve dem Genannten eine Leibrente von 10 alten Schilden aus dem Zoll zu Büderich, doch mit der Bestimmung, dass wenn und so lange derselbe einen Dienst bekleiden sollte, die Zahlung zu ruhen habe. G. a. d. Duysent vierhondert XXXVI die 2° Maii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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