Hans Stumpff, B. zu Stuttgart, wegen Mißhandlung seiner Ehefrau und Verschwendung seiner Habe sowie wegen seines leichtfertigen Lebenswandels zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte begnadigt und mit der Auflage freigel., von seinem ungebührlichen Verhalten fortan abzustehen, sich mit seiner Frau und anderen Personen zu vertragen, auch sein Gut ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht zu versetzen oder zu verkaufen, gelobt dies eidlich und schwört U.