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Polin Melber aus Ensingen, wegen Annahme fremder Kriegsdienste wider die Landesordnung und die herzoglichen Mandate, auch unerlaubter Entfernung aus dem Land und unversorgten Zurücklassens von Frau und Kindern zu Vaihingen gef., jedoch statt der verwirkten Strafe begnadigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, sich zeitlebens nur noch mit Erlaubnis seines Landesherrn in ausländische Kriegsdienste zu begeben und den obrigkeitlichen Geboten zu gehorchen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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