Caspar Wolff und seine Ehefrau Margarethe zu Gämelkofen (Gemelkoffen) bestätigen, dass sie von Propst Eberhard und dem Konvent zu Rohr das Erb- und Baurecht an dem Wolffshof (Wolfgut) in Gämelkofen erhalten haben. S: Wilhelm Feurer von Pfettrach, Richter zu Rohr

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv