Stetten: 1) Zehntablösung a) der Gemeinde Stetten, b) der Pfarrei Stetten, c) der gräflich von Neippergschen Gutsherrschaft, d) des Freiherrn von Gemmingen; 2) Ablösung der Schulzehnten; 3) Normalzehntablösung der Staatsfinanzverwaltung; 4) Ablösung der Last der Faselviehhaltung zwischen der Gemeinde und den 4 Besitzern des Widdumguts zu Stetten; 5) Ablösung von Leistungen der Gemeinde Stetten a) an die Pfarr- und Schulstelle Stetten, b) an das evangelische Dekanatamt Brackenheim

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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