Adolf v. Limburg, Herr zu Styrum, sichert seiner Ehefrau Elisabeth v. Reichenstein für den Fall, daß das Wittum nicht frei wäre, das Schloß Styrum zu mit Bauhof, Renten sowie Gütern zu Overfeld (Overveltz) und zu Biege. Falls sein Vater stirbt, soll diese Leibzucht kraftlos sein. Falls ihr nach dem Tode des Vaters etwa Schwierigkeiten gemacht würden wegen des Hauses zu Mülheim, so soll sie auf dem Haus Styrum bleiben, bis ihr das Haus zu Mülheim übereignet wird. Dann aber soll sie Styrum und die 3 Höfe räumen. Sollte aber später zwischen ihnen Streit entstehen, so sollen sie diesen den nächsten Verwandten und Freunden zur Entscheidung geben.

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Stadtarchiv Mülheim an der Ruhr
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