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18, U 83
18 Kloster Klarenthal, Klarissen
Kloster Klarenthal, Klarissen >> Urkunden >> 1401-1500
1496 Februar 3
Original, Pergament, deutsch, an Presseln die Siegel des Grafen Adolf, des Johann von Langein und des Wilhelm Judde, das Konventssiegel fehlt; dabei Kopie, Papier
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gebenn am Mittwoch nach unßer lieben frauwen tag purificationis anno domini millesimo quadringentesimo nonagesimo sexto
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Adolf von Nassau bekundet, daß zwischen Fyhe von Hunoltstein, Äbtissin, und dem Konvent des Klosters Klarenthal einerseits und der Gemeinde zu Mosbach und Biebrich andererseits folgender Vertrag abgeschlossen worden ist: Äbtissin und Konvent verleihen der Gemeinde in Erbpacht die Äcker, die zum Armenruhhof gehören; für jeden Morgen ist jährlich zwischen den zweien 'Unser lieben frauwen tagen' (15.8. und 8.9.) ein Firntzel Korn zu liefern; ausgenommen (von der Verpachtung) sind 100 Morgen 'by der wart', genannt 'die Bun', 60 Morgen 'am hoff uber den weg', 30 Morgen, die sich auf die Spitalsmühle ziehen, 30 Morgen 'uff giesseit der saltz zwischen dem hoff und dem heßeler', 40 Morgen 'an der mydt' und 27 Morgen 'an der nieddern Hießen'; des weiteren verleihen Äbtissin und Konvent der Gemeinde 26 Morgen Wiesen; davon sind an Martini pro Morgen 11 'Wiesenpfennige' zu entrichten. Für die Bezahlung der Zinse und Pachten bürgen aus der Gemeinde Geln Peter, Krugs Hen, Heintzen Claß, Claßchen, Pyls Peter, Hornhen, Ryßhen und Frickechs Hen. Jährlich sollen sich die Bürgen am nächsten Gerichtstermin nach Ostern vor dem Gericht zu Mosbach einfinden und sich zu ihrer Eigenschaft als Bürgen bekennen. Nach dem Tod von Bürgen hat die Gemeinde aus ihrer Mitte auf das Ersuchen von Äbtissin und Konvent hin binnen eines Monats neue zu benennen. Graf Adolf weist den Schultheißen und den Amtmann zu Wiesbaden an, säumige Bürger zu pfänden, und verspricht dem Kloster jede Unterstützung zur Sicherung der Pachten und Zinse.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Graf Adolf
Vermerke (Urkunde): Siegler: Äbtissin und Konvent von Klarenthai
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von Langein ('Langelle') genannt Sachs
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wilhelm Judde von Eltville, Amtmann zu Wiesbaden
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Adolf von Nassau bekundet, daß zwischen Fyhe von Hunoltstein, Äbtissin, und dem Konvent des Klosters Klarenthal einerseits und der Gemeinde zu Mosbach und Biebrich andererseits folgender Vertrag abgeschlossen worden ist: Äbtissin und Konvent verleihen der Gemeinde in Erbpacht die Äcker, die zum Armenruhhof gehören; für jeden Morgen ist jährlich zwischen den zweien 'Unser lieben frauwen tagen' (15.8. und 8.9.) ein Firntzel Korn zu liefern; ausgenommen (von der Verpachtung) sind 100 Morgen 'by der wart', genannt 'die Bun', 60 Morgen 'am hoff uber den weg', 30 Morgen, die sich auf die Spitalsmühle ziehen, 30 Morgen 'uff giesseit der saltz zwischen dem hoff und dem heßeler', 40 Morgen 'an der mydt' und 27 Morgen 'an der nieddern Hießen'; des weiteren verleihen Äbtissin und Konvent der Gemeinde 26 Morgen Wiesen; davon sind an Martini pro Morgen 11 'Wiesenpfennige' zu entrichten. Für die Bezahlung der Zinse und Pachten bürgen aus der Gemeinde Geln Peter, Krugs Hen, Heintzen Claß, Claßchen, Pyls Peter, Hornhen, Ryßhen und Frickechs Hen. Jährlich sollen sich die Bürgen am nächsten Gerichtstermin nach Ostern vor dem Gericht zu Mosbach einfinden und sich zu ihrer Eigenschaft als Bürgen bekennen. Nach dem Tod von Bürgen hat die Gemeinde aus ihrer Mitte auf das Ersuchen von Äbtissin und Konvent hin binnen eines Monats neue zu benennen. Graf Adolf weist den Schultheißen und den Amtmann zu Wiesbaden an, säumige Bürger zu pfänden, und verspricht dem Kloster jede Unterstützung zur Sicherung der Pachten und Zinse.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Graf Adolf
Vermerke (Urkunde): Siegler: Äbtissin und Konvent von Klarenthai
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von Langein ('Langelle') genannt Sachs
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wilhelm Judde von Eltville, Amtmann zu Wiesbaden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:08 MESZ