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. Aufhebung der Lehnsmeier- und anderen gutsherrlichen Rechte durch das kurfürstlich-hessische Gesetz vom 26. August 1848 (Aufhebung des Lehnsverbandes): Band 3
. Aufhebung der Lehnsmeier- und anderen gutsherrlichen Rechte durch das kurfürstlich-hessische Gesetz vom 26. August 1848 (Aufhebung des Lehnsverbandes): Band 3
F 27 A Herrschaft Riedesel zu Eisenbach: Herrschaft Riedesel zu Eisenbach - Samtarchiv
Herrschaft Riedesel zu Eisenbach: Herrschaft Riedesel zu Eisenbach - Samtarchiv >> 68. Niederhessische Aktivlehen >> 1 Lehnssachen allgemein >> 1.1 Lehnsverwaltung >> . Aufhebung der Lehnsmeier- und anderen gutsherrlichen Rechte durch das kurfürstlich-hessische Gesetz vom 26. August 1848 (Aufhebung des Lehnsverbandes)
1852-1853
Enthält: Ablösung der halben Lehnshufe des Theodor Gustav Adolph Beuther zu Niedermöllerich
Sachakte
„Das Wort Hufe [oder Hube] bezeichnet ein landwirthschaftliches Gut, welches mit einem Pfluge bestellt werden kann und demnach der Arbeitskraft einer Familie entspricht.“ (Georg LANDAU: Die Territorien in Bezug auf ihre Bildung und ihre Entwicklung, Hamburg/Gotha 1854, S. 4) Die Fläche wurde vom 9. bis ins 19. Jahrhundert in der Regel auf rund 30 Morgen veranschlagt (1 Morgen = 2500 bis 3500 m²).
Moderschaden, 22.11.2013
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