Jörg Fleck, seßhaft zu Leinfelden [Stadt Leinfelden-Echterdingen, Kr. Esslingen], zu Stuttgart gef., weil er die Mahnung des Vogts, sich in Stuttgart zu stellen, mißachtet, auch andere Gebote übertreten hatte und ohne Erlaubnis der Obrigkeit weggezogen war, jedoch auf seine, seiner Frau und Freundschaft Bitte mit der Auflage freigel., ohne Erlaubnis der Obrigkeit sein Leben lang in keine heimliche oder öffentliche Zeche zu gehen, sich gehorsam zu verhalten und seine Frau und sein Kind zu ernähren, verspricht eidlich, dies zu halten, und schwört U.