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Schriften, betreffend der sächsischen Theologen Mißverständnisse, sowohl unter sich selbst als mit den pfälzischen und württembergischen Theologen, besonders in Absicht auf die Adiaphora, das Interim und den Katechismus von Brenz.
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Schriften, betreffend der sächsischen Theologen Mißverständnisse, sowohl unter sich selbst als mit den pfälzischen und württembergischen Theologen, besonders in Absicht auf die Adiaphora, das Interim und den Katechismus von Brenz.
Weitere Schriften, wie solchen Mißverständnissen durch eine Zusammenkunft und sonsten geholfen werden sollte:
(1) Darauf zu Frankfurt einen Abschied (Nr. 11 und Nr. 22) gemacht,
aber von den sächsischen Theologen stark angefochten worden;
(2) als auch im Colloquium zwischen den Päbstlichen [sic] und Evangelischen zu Worms (Marcus Gallus) angestellt wurde, haben die weimarischen Theologen nicht eher prozedieren wollen, bis man die Adiaphoristen, Majoristen, Osiandristen u.a. kondemniert habe,
und weil die andern solches nicht für rätlich erachtet, hat sich das Colloquium zerschlagen, und sind die Gemüter nur noch mehr erbittert worden.
Hervorzuheben:
- Nr. 11: Ausfertigung des Frankfurter Abschieds vom 30. Juni 1557;
- Nr. 11a Abschrift zu 11 sowie zusätzlich Abschrift der mit gleichem Datum veranlassten
"Bedencken unnd vertzaichnus zu ainer vorberattung des zukhufftigen Colloquii gestelt, welcher gestalt unsers thails verordnete Colloquenten und adiuncten sich Im selben verhalten und ertzaigen mochten" Zusätzlich dabei ohne formale Angaben, anhand derer die Zugehörigkeit zu der ursprünglich mit den Nrn. 1 - 46 angelegten Akte nachgewiesen werden könnte (dagegen ist der inhaltliche Zusammenhng offensichtlich):
Einzelschriftstücke ohne nähere Numern:
- Konzepte von Anweisungen Herzog Christophs an die beteiligten Beamten und
Theologen
Ebenso Schreiben von Theologen, v. a.
- Schreiben von Brenz an Herzog Christoph vom 28. November 1557 und
Abschrift eines solchen Schreibens vom 09. September 1558.
- Schreiben des J. Andreä vom 8. April 1558 .
Nr. 1-46. Davon Vorhanden: 1, 3 - 4, 6, 9 -13, 17 - 19, 21-32 , 34 - 46
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.