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Verordnung: Jeder neue Ortsbürger hat den Verfassungs- und Huldigungseid vor dem Landrat zu leisten, dazu ist jeweils ein Tag im Monat vom Landrat vorzusehen (Ausfertigung sieben Mal vorhanden)
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Verordnung: Jeder neue Ortsbürger hat den Verfassungs- und Huldigungseid vor dem Landrat zu leisten, dazu ist jeweils ein Tag im Monat vom Landrat vorzusehen (Ausfertigung sieben Mal vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> J Bevölkerungsverhältnisse >> J.2 Einwanderung, Ortsbürgeraufnahme, -rechte und -pflichten
Darmstadt, 1829 September 2
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