In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Verordnung: Jeder neue Ortsbürger hat den Verfassungs- und Huldigungseid vor dem Landrat zu leisten, dazu ist jeweils ein Tag im Monat vom Landrat vorzusehen (Ausfertigung sieben Mal vorhanden)
Verordnung: Jeder neue Ortsbürger hat den Verfassungs- und Huldigungseid vor dem Landrat zu leisten, dazu ist jeweils ein Tag im Monat vom Landrat vorzusehen (Ausfertigung sieben Mal vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> J Bevölkerungsverhältnisse >> J.2 Einwanderung, Ortsbürgeraufnahme, -rechte und -pflichten
Darmstadt, 1829 September 2
Sachakte
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.