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Verordnung: Der Neubau der Provinzialstraße von Hetzbach nach Schöllenbach ist fertig gestellt. Ab 1. März des laufenden Jahres ist das gesetzliche Chausseegeld zu erheben (ein Überweisungsschreiben vom 2. Februar 1843 anbei)
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Verordnung: Der Neubau der Provinzialstraße von Hetzbach nach Schöllenbach ist fertig gestellt. Ab 1. März des laufenden Jahres ist das gesetzliche Chausseegeld zu erheben (ein Überweisungsschreiben vom 2. Februar 1843 anbei)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.2 Straßenverkehr, Chausseegeld
Darmstadt, 1843 Januar 19
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