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Abschrift des durch Kurfürst Friedrich [II.] von der Pfalz vermittelten [Heilbronner] Vertrags Herzog Ulrichs mit Kaiser Karl V. vom 3. Januar 1547 (74a)
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Abschrift des durch Kurfürst Friedrich [II.] von der Pfalz vermittelten [Heilbronner] Vertrags Herzog Ulrichs mit Kaiser Karl V. vom 3. Januar 1547 (74a)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 1 Regierungsakten Herzog Ulrichs
Regierungsakten Herzog Ulrichs >> Unterlagen >> Unterlagen aus den Jahren 1534 bis 1548
Enthält auch: Abschrift einer Urkunde, mit der sich die fünf [!] Städte "Bobürg" (evtl. Bopfingen), Ravensburg, Kempten und Isny dem Kaiser gegenüber zu vollem Gehorsam verpflichten, nachdem dieser sie wieder zu Gnaden angenommen hat (Fragment, ohne Datierung).
Bemerkung: Einband aus buntem Papier
Als Ausstellungsort ist "Weil", als Datum der 3. Januar 1547 genannt. Herzog Ulrich unterzeichnete den Vertrag am 3. Januar 1547 auf Hohentwiel, Karl V. ratifizierte ihn am 8. Januar 1547 in Heilbronn
"Eingekommen aus Bamberg. Tgb. Nr. 2806/54"
Bopfingen AA; Reichsstadt
Heilbronn HN; Vertrag von 1547
Hohentwiel (Staatsdomäne und Festung bzw. Festungsruine) : Singen (Hohentwiel) KN
Isny im Allgäu RV; Reichsstadt
Kempten (Allgäu) KE; Reichsstadt
Ravensburg RV; Reichsstadt
Weil der Stadt BB
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.