Mainz, 1618.05.25. (Richter Hettisch). Vor wenigen Jahren hat die Benderzunft das Haus zum Leininger gegenüber dem Stein an sich erkauft und danach 1609 durch kurf. Konsens das Bierrecht darauf erreicht. Weil aber die Zunft fast alles Kauf- und Baugeld entleihen mußte und weder die Kapitalien noch die Zinsen den drängenden Gläubigern bezahlen kann, so verkaufen die Ratsherrn Wilhelm Campus und Jakob Bommer, ferner die Meister Ulrich Hoffman und Andreas Klebach, beide als Brudermeister, sodann Lukas Gerresheim und Hans Bieberbach als Verweser und Schaumeister der Benderzunft, mit Zustimmung des Vizedomamtsverwalters und Hofrichters (Peter v. Leyen), dem B. und Biersieder Georg Reiß den untern Teil des genannten Hauses bis zum Hof, dessen Eingang zwischen der Sommerhaustür und der gemeinen Gasse (gegen den Stein) ist, sodann gegen den Homburg am gemeinen Aliment und Reul, unten und beiderseits ein Eckhaus, samt Bierkessel und "Bueden" usw., wie sie Lorenz Zueberlein gebraucht und wie sie der Zunft gehörten, zinst 2 Pfund h St. Agnes. Kaufpreis: 2300 fl., davon 800 fl. Lorenz Züberlein abzulegen oder zu verzinsen, 1000 fl. bar. Bauklauseln betr. Abschließung der beiden Teile voneinander. Z.: Johann Mülch, deutscher Schulhalter, und Johann Strohm.

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