Bernhard zur Megdhen bekundet, er sei zu einem so hohen Alter gelangt, daß er keine schwere Arbeit oder ein Handwerk mehr verrichten könne. Seine nächsten Verwandten und Freunde, und zwar Herman und Andres Halterman, Georg zur Megden, Bertoltz Sparensundt und Dietrich Berstekens, verzichten daher auf ihre Ansprüche auf seinen Nachlaß. Wegen seines Unterhalts begibt sich Bernhard in die Hand des Propstes Caspar von Schorlemer, der Frau Marien Schungels, der Subpriorin Annen Schaden, der Kellnerin Elsken Vogedt, der Küsterin Hilbrech Fritags und des Konvents zu Oelinghausen (Olinck-), um nunmehr im Kloster als Eigenhöriger, wie es einem Pfründner (provener) gebührt, zu leben. Er verspricht, das Beste des Klosters zu befördern und einsam außerhalb des Ehestandes zu leben. Andernfalls verliert er seine Pfründe. Nach seinem Tode sollen die Vorsteher des Klosters seine beweglichen und unbeweglichen Güter zu Behuf des Konvents einziehen. Siegelbitte an Herman zur Megden, Richter zu Iserlohn (Isernlon). Zeugen: Johan von Hanxleden (Hangelsche) zu Eisborn (Essbern), Herr Matthias von Eversburgh, Kaplan zu Oelinghausen, und Peter Cladt, Pfründner zu Oelinghausen. Geschehen 1569 Juli 25 (amb tage Jacobi apostoli).