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Georg Wöber aus Witlißwiller [Wittlensweiler, Kr. Freudenstadt], in Dornstetten wegen nicht genannter Vergehen gef., verpflichtet sich, keine Waffe, ausser einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, in keine öffentliche Zeche zu gehen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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