Andreas Knöll, B. zu Ebingen, vier Wochen in Grafeneck gef., weil er im Zwiefalter Forst Wildfrevel begangen hatte, jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich, seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten sowie einen Abtrag von 20 Pf h LW zu bezahlen, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, und schwört U.