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Ober-Saulheim: Bekenntnis Syegels v. Beßerßheim, dass ihm Fraue Cleme v. Ober-Saulheim ihm schuldig sei hundert Rheinische Gulden, die sie ihm zu ...
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 13 Orte, Buchstabe O >> 13.4 Ober-Saulheim
1433 August 28
Kurpfalz
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben uff St. Johannes Abend als er enthaubt ward 1433
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ober-Saulheim: Bekenntnis Syegels v. Beßerßheim, dass ihm Fraue Cleme v. Ober-Saulheim ihm schuldig sei hundert Rheinische Gulden, die sie ihm zu zwei Zielen ußrichten sol von der Blume und fahrende Habe, als zwischen ihr und ........ Hermann Hirte v. Sauwelnheim Ritter, Hermann Hunt v. Sauwelnheim und Hermann v. Rodenstein Burggraf zu Alzey beteidingt haben, zwischen Frau Clemen an einer und Rudolf v. Heysicken am andern Teil ein Ausspruch getan hat nämlich, dass Frau Cleme ihre Güter genießen und gebrauchen solle ihr Lebtage aber nicht veräußern und wenn sie von Todes wegen abgegangen ist, wer dann Rechte zu den Gütern habe, dem soll sein Recht daran behalten sein. Das verspricht Syegel die Bezahlung solcher obgerührter hundert Gulden von der Blume, die von der Frau Cleme Gütern gefallen und ihrer fahrenden Habe nehmen soll