Schenk Erasmus zu Limpurg und Frau Anna von Frundsberg, Witwe, geb. von Lodron, vereinbaren ihre Heirat; er gibt eben so viel als Widerlegung; Witwe sitz zu Sontheim. Sie erhält nach seinem Tode auch das Silbergeschirr und die Fahrnis zurück, die sie von Caspar und Balthasar von Frundsberg (Sohne erster Ehe) erhalten hat laut Vertrag vom 4. Februar (Donnerstag nach Lichtmeß) 1529; im übrigen erhält sie 1/3 aller Fahrhabe mit der üblichen Ausnahme (Barschaft, Wehre), auch des Schilbergeschirrs das zum Erbschenkenamt gehört; Voraus der Tochter Siguna von Frundsberg (aus der ersten Ehe): 1000 Gulden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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