B Rep. 091 Rechnungshof von Berlin (Bestand)
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B Rep. 091
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> B Bestände (West-) Berliner Behörden bis 1990 >> B 1 Abgeordnetenhaus
Vorwort: B Rep. 091 - Rechnungshof von Berlin (1952 - 1990)
1. Behördengeschichte
Die Verfassung von Berlin (West) vom 1. September 1950 hatte zusammen mit dem "Gesetz über den Rechnungshof von Berlin" vom 25. Oktober 1951 eine neue Rechtsgrundlage auf dem Gebiet der Rechnungsprüfung geschaffen.
Hatte das Prüfungswesen bis dahin ein beim Magistrat (1921 bis 1925 Stadtrechnungskammer, dann Rechnungsprüfungsamt, ab 1947 Hauptprüfungsamt) bzw. beim Senat angegliedertes Prüfungsamt besorgt, erhielt das Land Berlin mit dem Rechnungshof erstmals eine unabhängige oberste Prüfungsbehörde, die die Rechnungen des Landes in gesetzlich verankerter eigener Verantwortlichkeit zu prüfen hatte und nur dem Abgeordnetenhaus zu unmittelbarer Berichterstattung verpflichtet war.
Der Aufbau des Rechnungshofes erfolgte nach dem Kollegialprinzip:
Ein Präsident, der vom Abgeordnetenhaus auf Vorschlag des Senats gewählt wurde und der Dienstaufsicht des Regierenden Bürgermeisters unterstand, leitete die Tätigkeit des Rechnungshofs und vertrat ihn nach außen. Er stand einem Kollegium vor, dem ein Vizepräsident und weitere Mitglieder angehörten.
Die Arbeit des Rechnungshofes fußte auf der Verfassung wurde durch Gesetze über den "Rechnungshof von Berlin" geregelt.[1]
Der Rechnungshof prüfte die Haushalts- und Vermögensrechnungen sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung Berlins. Während sich die Prüfung der Rechnungen auf das abgeschlossene Zahlenwerk sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Belege erstreckte, umfasste die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung alle Maßnahmen, die sich für Berlin finanziell positiv oder negativ auswirken oder auswirken können.
Die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung erstreckte sich in erster Linie auf die Senats- und Bezirksverwaltungen einschließlich ihrer nachgeordneten Einrichtungen so wie die juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Körperschaften wie die Universitäten und Anstalten wie die BVG oder die BSR).
Unter besonderen Voraussetzungen durfte der Rechnungshof auch bei Privaten prüfen, wenn sie Mittel aus dem Haushalt Berlins erhalten hatten.
Die Betätigung Berlins als Gesellschafter bzw. Aktionär privatrechtlicher Unternehmen war ebenfalls Prüfungsgegenstand. Die Entscheidungen darüber, welche Konsequenzen aus den Feststellungen des Rechnungshofs zu ziehen sind, trafen das Abgeordnetenhaus und die Regierung
Sitz des Rechnungshofes war die Knesebeckstraße 59/60 im Berliner Bezirk Charlottenburg. Langjähriger Präsident des Rechnungshofes war Ulrich Müller (1973-1991), der im Dezember 1991 von Horst Grysczyk abgelöst wurde.
Die Jahresberichte des Rechnungshofs wurden als Drucksachen des Parlaments veröffentlicht.
In Berlin (Ost) bestand bis 1990 kein Rechnungshof. Hier nahm entsprechende Aufgaben eine Abteilung "Finanzrevision" des Ministeriums der Finanzen der DDR vor. Erst zum Juli 1990 wurde in der DDR ein zentraler Rechnungshof gebildet, der kurzzeitig auch für die Berliner Verwaltung zuständig war. Schon nach der Verabschiedung der Ost-Berliner Verfassung vom 23. Juli 1990 kam es zur Bildung eines "Provisorischen Rechnungshofes von Berlin (Ost)". Er nahm zwar noch im November seine Arbeit auf, ging jedoch ab Januar 1990 im "Rechnungshof von Berlin" auf.
Anmerkungen:
1: Gesetz über den Rechnungshof von Berlin vom 25. Oktober 1951; Gesetz über den Rechnungshof von Berlin vom 21. Juli 1966; Gesetz über den Rechnungshof von Berlin vom 1. Januar 1980, geändert durch Gesetz am 17. April 1984, GVBI. S, 600.
2. Bestandsgeschichte
Die Akten gelangten 1997 und 2003 aus der Behörde in das Landesarchiv Berlin. Im Jahr 2003 sind beide Überlieferungsteile in der Datenbank AUGIAS-Archiv nach Bär 'schem Prinzip verzeichnet worden. Das erlaubt neben einer umfangreichen Recherche in der Datenbank auch den Findbuchausdruck in der vorliegenden Form.
Die Überlieferung umfasst 249 Akten, die die Arbeit des Rechnungshofes in den Jahren 1945 bis 1990 dokumentieren. Den weitaus größten Teil stellen dabei Berichte und Gutachten dar.
Berlin, Januar 2004 Helga Sommer (Verzeichnung)
Heike Schroll (Vorwort, Verzeichnung)
1. Behördengeschichte
Die Verfassung von Berlin (West) vom 1. September 1950 hatte zusammen mit dem "Gesetz über den Rechnungshof von Berlin" vom 25. Oktober 1951 eine neue Rechtsgrundlage auf dem Gebiet der Rechnungsprüfung geschaffen.
Hatte das Prüfungswesen bis dahin ein beim Magistrat (1921 bis 1925 Stadtrechnungskammer, dann Rechnungsprüfungsamt, ab 1947 Hauptprüfungsamt) bzw. beim Senat angegliedertes Prüfungsamt besorgt, erhielt das Land Berlin mit dem Rechnungshof erstmals eine unabhängige oberste Prüfungsbehörde, die die Rechnungen des Landes in gesetzlich verankerter eigener Verantwortlichkeit zu prüfen hatte und nur dem Abgeordnetenhaus zu unmittelbarer Berichterstattung verpflichtet war.
Der Aufbau des Rechnungshofes erfolgte nach dem Kollegialprinzip:
Ein Präsident, der vom Abgeordnetenhaus auf Vorschlag des Senats gewählt wurde und der Dienstaufsicht des Regierenden Bürgermeisters unterstand, leitete die Tätigkeit des Rechnungshofs und vertrat ihn nach außen. Er stand einem Kollegium vor, dem ein Vizepräsident und weitere Mitglieder angehörten.
Die Arbeit des Rechnungshofes fußte auf der Verfassung wurde durch Gesetze über den "Rechnungshof von Berlin" geregelt.[1]
Der Rechnungshof prüfte die Haushalts- und Vermögensrechnungen sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung Berlins. Während sich die Prüfung der Rechnungen auf das abgeschlossene Zahlenwerk sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Belege erstreckte, umfasste die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung alle Maßnahmen, die sich für Berlin finanziell positiv oder negativ auswirken oder auswirken können.
Die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung erstreckte sich in erster Linie auf die Senats- und Bezirksverwaltungen einschließlich ihrer nachgeordneten Einrichtungen so wie die juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Körperschaften wie die Universitäten und Anstalten wie die BVG oder die BSR).
Unter besonderen Voraussetzungen durfte der Rechnungshof auch bei Privaten prüfen, wenn sie Mittel aus dem Haushalt Berlins erhalten hatten.
Die Betätigung Berlins als Gesellschafter bzw. Aktionär privatrechtlicher Unternehmen war ebenfalls Prüfungsgegenstand. Die Entscheidungen darüber, welche Konsequenzen aus den Feststellungen des Rechnungshofs zu ziehen sind, trafen das Abgeordnetenhaus und die Regierung
Sitz des Rechnungshofes war die Knesebeckstraße 59/60 im Berliner Bezirk Charlottenburg. Langjähriger Präsident des Rechnungshofes war Ulrich Müller (1973-1991), der im Dezember 1991 von Horst Grysczyk abgelöst wurde.
Die Jahresberichte des Rechnungshofs wurden als Drucksachen des Parlaments veröffentlicht.
In Berlin (Ost) bestand bis 1990 kein Rechnungshof. Hier nahm entsprechende Aufgaben eine Abteilung "Finanzrevision" des Ministeriums der Finanzen der DDR vor. Erst zum Juli 1990 wurde in der DDR ein zentraler Rechnungshof gebildet, der kurzzeitig auch für die Berliner Verwaltung zuständig war. Schon nach der Verabschiedung der Ost-Berliner Verfassung vom 23. Juli 1990 kam es zur Bildung eines "Provisorischen Rechnungshofes von Berlin (Ost)". Er nahm zwar noch im November seine Arbeit auf, ging jedoch ab Januar 1990 im "Rechnungshof von Berlin" auf.
Anmerkungen:
1: Gesetz über den Rechnungshof von Berlin vom 25. Oktober 1951; Gesetz über den Rechnungshof von Berlin vom 21. Juli 1966; Gesetz über den Rechnungshof von Berlin vom 1. Januar 1980, geändert durch Gesetz am 17. April 1984, GVBI. S, 600.
2. Bestandsgeschichte
Die Akten gelangten 1997 und 2003 aus der Behörde in das Landesarchiv Berlin. Im Jahr 2003 sind beide Überlieferungsteile in der Datenbank AUGIAS-Archiv nach Bär 'schem Prinzip verzeichnet worden. Das erlaubt neben einer umfangreichen Recherche in der Datenbank auch den Findbuchausdruck in der vorliegenden Form.
Die Überlieferung umfasst 249 Akten, die die Arbeit des Rechnungshofes in den Jahren 1945 bis 1990 dokumentieren. Den weitaus größten Teil stellen dabei Berichte und Gutachten dar.
Berlin, Januar 2004 Helga Sommer (Verzeichnung)
Heike Schroll (Vorwort, Verzeichnung)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
22.08.2025, 11:21 AM CEST