Bescheinigung von Friedrich Christian August und Hugo Heinrich Karl August, Freiherren von Kotzau jüngere Linie, dass ihnen der mitbelehnte Friedrich Christian Wilhelm Freiherr von Kotzau ältere Linie die Verpfändung ihres Teils des Ritterguts Oberkotzau zur Aufnahme eines Darlehens von 34.000 Gulden auf 40 Jahre gestattet hat

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Stadtarchiv Hof