44/175b,3 [Nr. Sb 102]: Senatsbeschluss für alle Buchführer und Buchdrucker von allen verlegten Büchern, Disputationen und Programata zwei, zumindest aber ein Exemplar an die Univ.-Bibliothek abzuliefern und von allen seit einigen Jahren erschienenen Schriften nachträglich ein Exemplar beizubringen.

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Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv