Mangelnde Zivilcourage - Wenn alle wegschauen und keiner hilft
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/027 R160116/206
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/027 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2016
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2016 >> Filmdokument
16. Juni 2016
Ein Mann wird in Stuttgart niedergeschlagen. Passanten schauen tatenlos zu. In Ludwigsburg greift ein 22-Jähriger ein - und wird wegen Körperverletzung verurteilt. Was ist richtig?
Auf einem S-Bahnsteig in Stuttgart-West wird ein 27-jähriger Mann von einem Unbekannten mit Hund angegriffen, zu Boden geprügelt und dann auch noch ins Gesicht getreten. Die Menschen um ihn herum gucken - aber keiner hilft! "Je mehr Menschen drum herum stehen, umso weniger zeigen Zivilcourage", sagt der Polizeipsychologe Adolf Gallwitz von der Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen.
20 bis 30 Passanten haben den Angriff an der S-Bahnhaltestelle beobachtet. Das belegen die Bilder der Überwachungskamera. Niemand schreitet ein. Niemand verständigt die Polizei. "Es wird schon jemand was unternehmen." Das seien oft die Gedanken der Umstehenden, sagt Gallwitz. Und: "Wenn niemand was macht, wird das schon einen Grund haben."
Die Polizei beklagt mangelnde Zivilcourage. Doch in Ludwigsburg hat ein 22-Jähriger eingegriffen, um einen Mann vor der Gewalt betrunkener Jugendlicher zu schützen. Jetzt ist der Helfer zu drei Monaten und zwei Wochen Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Also doch lieber wegschauen?
Auf einem S-Bahnsteig in Stuttgart-West wird ein 27-jähriger Mann von einem Unbekannten mit Hund angegriffen, zu Boden geprügelt und dann auch noch ins Gesicht getreten. Die Menschen um ihn herum gucken - aber keiner hilft! "Je mehr Menschen drum herum stehen, umso weniger zeigen Zivilcourage", sagt der Polizeipsychologe Adolf Gallwitz von der Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen.
20 bis 30 Passanten haben den Angriff an der S-Bahnhaltestelle beobachtet. Das belegen die Bilder der Überwachungskamera. Niemand schreitet ein. Niemand verständigt die Polizei. "Es wird schon jemand was unternehmen." Das seien oft die Gedanken der Umstehenden, sagt Gallwitz. Und: "Wenn niemand was macht, wird das schon einen Grund haben."
Die Polizei beklagt mangelnde Zivilcourage. Doch in Ludwigsburg hat ein 22-Jähriger eingegriffen, um einen Mann vor der Gewalt betrunkener Jugendlicher zu schützen. Jetzt ist der Helfer zu drei Monaten und zwei Wochen Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Also doch lieber wegschauen?
0'05
Audio-Visuelle Medien
Zaiser, Steffen; Bundespolizei
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
20.01.2031, 15:27 MEZ
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