Amt Seyda (Bestand)
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D 45 (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 01. Territoriale Vorgänger der preußischen Provinz Sachsen (902 - 1807/16) >> 01.04. Kursächsische Gebiete >> 01.04.01. Kurfürstentum/Königreich Sachsen >> 01.04.01.03. Akten >> 01.04.01.03.02. Lokale Verwaltungs- und Gerichtsbehörden >> 01.04.01.03.02.01. Ämter
1508 - 1850
Findhilfsmittel: Findbuch (online recherchierbar)
Registraturbildner: Das zum sächsischen Kurkreis gehörende Amt Seyda wurde 1459 vom Landesherrn als erledigtes Lehen eingezogen. Von diesem Zeitpunkt an war auch das Amt Seyda ein örtliches Organ zur Wahrnehmung der lehns-, gerichts- und grundherrlichen Hoheit des Kurfürsten von Sachsen. Ein Amtmann tat seinen Dienst als lokaler Vertreter des Landesherrn. Zum Amtsbereich gehörten 15 amtssässige Dörfer, das schriftsässige Dorf und Rittergut Gentha und die Amtsstadt Seyda, in der sich ein landesherrliches Vorwerk befand. Nach dem Wiener Kongress fiel das Amt Seyda - wie der gesamte sächsische Kurkreis - an Preußen. Bis auf das Dorf Niederseefeld, das zur Provinz Brandenburg kam, wurde das gesamte Amt dem Regierungsbezirk Merseburg der neugebildeten preußischen Provinz Sachsen zugeteilt und ging - mit Ausnahme von Kurzlipsdorf - im Kreis Schweinitz auf. Institutionell unterschied sich das Amt Seyda nicht von anderen lokalen Verwaltungseinheiten Kursachsens. Die vornehmlich von K. Blaschke erarbeiteten Charakteristika treffen somit auch auf das Amt Seyda zu. Der Wirtschaftsbetrieb des Amtes ist in Seyda, wo er im Amtsvorwerk einen Mittelpunkt besass, mit Ausnahme der Forstwirtschaft relativ wenig umfangreich gewesen. Die geographische Lage des Seydaer Amtsbezirkes an dem großen Forst Glücksburg hat dieses Amt zu einem jener typischen kursächsischen Waldämter werden lassen, wie man sie auch in den an der ausgedehnten Lochauer Heide gelegenen Ämtern Annaburg, Schlieben und Schweinitz vor sich hat. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die innere und äußere Geschichte dieser Ämter, deren Waldwirtschaft unter der einheitlichen Oberaufsicht des Annaburger Oberforst- und Wildmeisters stand, annähernd gleichartig verlief und geschichtswissenschaftliche Erkenntnisse am besten aus der vergleichenden Betrachtung dieser Ämter gewonnen werden können. Die (Justiz-)amtleute waren das Haupt der Amtsverwaltung. Auf Landesschulen und Universitäten Kursachsens ausgebildet, wurden sie - nach einem zusätzlichen Examen vor der Landesregierung - in ihr Amt eingewiesen. Im 18. Jahrhundert lässt sich in Seyda folgende Linie nachweisen:
Amtleute:
Christian Friedrich Reinhardt 1728 (schon im Amt) - 1778,
Johann Christian Schwencke 1778 - 1790
Christian Andreas Panzer 1790 - 1794/96 (?)
Johann Gottlob Seifert 1797 - 1804
Friedrich Gottlob Hänel 1804 - 1815
Die Liste lässt eine relativ große zeitliche Konstanz in der Besetzung erkennen; C. F. Reinhardt, vielfach als Kommissionsrat tätig, war ein halbes Jahrhundert im Amt. Unvergleichlich kürzere Zeit - man ist geneigt, von rascher Fluktuation zu sprechen - blieben die Amtsaktuare im Dienst einer Behörde, wie die nachstehende Liste für das 18. Jahrhundert ausweist:
Amtsaktuare und Notare
Johann Wilhelm Röhrich 1728 (schon im Amt) - 1748
Christian Gottlieb Arnoldt 1749
Johann Christian Dehnicke 1753
Johann Christoph Kühne 1754 - 1755
Gotthelf Michael Friderici 1756 - 1760
Paul Friedrich Müller 1761 - 1764
Anton Friedrich Nadte 1765 - 1768
Johann Christian Schwencke 1768 - 1778
Christian Gottlieb Pusch 1779
August Heinrich Benemann 1780 - 1787
Christian Friedrich Cuno 1788 - 1787
Johann Traugott Oertel 1793 - 1799
Johann Friedrich Gensiken 1799 - 1801
Christian Traugott Brückner 1801 - 1806
Johann Zacharias Hilliger 1807 - 1809
Johann Heinrich Kretzschmar 1810 - 1821
Bestandsinformationen: Das Findbuch zum Bestand wurde 1905 angelegt und zu Beginn der 1960er Jahre grundlegend überarbeitet.
Registraturbildner: Das zum sächsischen Kurkreis gehörende Amt Seyda wurde 1459 vom Landesherrn als erledigtes Lehen eingezogen. Von diesem Zeitpunkt an war auch das Amt Seyda ein örtliches Organ zur Wahrnehmung der lehns-, gerichts- und grundherrlichen Hoheit des Kurfürsten von Sachsen. Ein Amtmann tat seinen Dienst als lokaler Vertreter des Landesherrn. Zum Amtsbereich gehörten 15 amtssässige Dörfer, das schriftsässige Dorf und Rittergut Gentha und die Amtsstadt Seyda, in der sich ein landesherrliches Vorwerk befand. Nach dem Wiener Kongress fiel das Amt Seyda - wie der gesamte sächsische Kurkreis - an Preußen. Bis auf das Dorf Niederseefeld, das zur Provinz Brandenburg kam, wurde das gesamte Amt dem Regierungsbezirk Merseburg der neugebildeten preußischen Provinz Sachsen zugeteilt und ging - mit Ausnahme von Kurzlipsdorf - im Kreis Schweinitz auf. Institutionell unterschied sich das Amt Seyda nicht von anderen lokalen Verwaltungseinheiten Kursachsens. Die vornehmlich von K. Blaschke erarbeiteten Charakteristika treffen somit auch auf das Amt Seyda zu. Der Wirtschaftsbetrieb des Amtes ist in Seyda, wo er im Amtsvorwerk einen Mittelpunkt besass, mit Ausnahme der Forstwirtschaft relativ wenig umfangreich gewesen. Die geographische Lage des Seydaer Amtsbezirkes an dem großen Forst Glücksburg hat dieses Amt zu einem jener typischen kursächsischen Waldämter werden lassen, wie man sie auch in den an der ausgedehnten Lochauer Heide gelegenen Ämtern Annaburg, Schlieben und Schweinitz vor sich hat. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die innere und äußere Geschichte dieser Ämter, deren Waldwirtschaft unter der einheitlichen Oberaufsicht des Annaburger Oberforst- und Wildmeisters stand, annähernd gleichartig verlief und geschichtswissenschaftliche Erkenntnisse am besten aus der vergleichenden Betrachtung dieser Ämter gewonnen werden können. Die (Justiz-)amtleute waren das Haupt der Amtsverwaltung. Auf Landesschulen und Universitäten Kursachsens ausgebildet, wurden sie - nach einem zusätzlichen Examen vor der Landesregierung - in ihr Amt eingewiesen. Im 18. Jahrhundert lässt sich in Seyda folgende Linie nachweisen:
Amtleute:
Christian Friedrich Reinhardt 1728 (schon im Amt) - 1778,
Johann Christian Schwencke 1778 - 1790
Christian Andreas Panzer 1790 - 1794/96 (?)
Johann Gottlob Seifert 1797 - 1804
Friedrich Gottlob Hänel 1804 - 1815
Die Liste lässt eine relativ große zeitliche Konstanz in der Besetzung erkennen; C. F. Reinhardt, vielfach als Kommissionsrat tätig, war ein halbes Jahrhundert im Amt. Unvergleichlich kürzere Zeit - man ist geneigt, von rascher Fluktuation zu sprechen - blieben die Amtsaktuare im Dienst einer Behörde, wie die nachstehende Liste für das 18. Jahrhundert ausweist:
Amtsaktuare und Notare
Johann Wilhelm Röhrich 1728 (schon im Amt) - 1748
Christian Gottlieb Arnoldt 1749
Johann Christian Dehnicke 1753
Johann Christoph Kühne 1754 - 1755
Gotthelf Michael Friderici 1756 - 1760
Paul Friedrich Müller 1761 - 1764
Anton Friedrich Nadte 1765 - 1768
Johann Christian Schwencke 1768 - 1778
Christian Gottlieb Pusch 1779
August Heinrich Benemann 1780 - 1787
Christian Friedrich Cuno 1788 - 1787
Johann Traugott Oertel 1793 - 1799
Johann Friedrich Gensiken 1799 - 1801
Christian Traugott Brückner 1801 - 1806
Johann Zacharias Hilliger 1807 - 1809
Johann Heinrich Kretzschmar 1810 - 1821
Bestandsinformationen: Das Findbuch zum Bestand wurde 1905 angelegt und zu Beginn der 1960er Jahre grundlegend überarbeitet.
Laufmeter: 6.3
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
Hierarchie
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- 01. Territoriale Vorgänger der preußischen Provinz Sachsen (902 - 1807/16) (Tektonik)
- 01.04. Kursächsische Gebiete (Tektonik)
- 01.04.01. Kurfürstentum/Königreich Sachsen (Tektonik)
- 01.04.01.03. Akten (Tektonik)
- 01.04.01.03.02. Lokale Verwaltungs- und Gerichtsbehörden (Tektonik)
- 01.04.01.03.02.01. Ämter (Tektonik)
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