Ritter Gerhard von Keppel verbürgt sich für die Summe von 150 Gulden, in welche Strafe Richart von Alsteden verfallen solle, wenn er sich nicht zum bestimmten Termin dem Herzog von Kleve wieder in gefängliche Haft stellen würde. D. des neesten satersdages na sent Urbanus dach des heylighen pawes.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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