Prinzliches Amt Westerburg (Bestand)
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Da 70 (Benutzungsort: Magdeburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 01. Territoriale Vorgänger der preußischen Provinz Sachsen (902 - 1807/16) >> 01.02. Hochstift/Fürstentum Halberstadt >> 01.02.03. Akten >> 01.02.03.02. Lokale Verwaltungs- und Gerichtsbehörden >> 01.02.03.02.01. Ämter
1550 - 1905
Findhilfsmittel: Behördenrepertorium , 1845, Findbuch ca. 1935
Registraturbildner: Die Westerburg war seit etwa 1052 Besitz der Halberstädter Kirche, die sie um 1180 an die Grafen von Regenstein als Lehen austat. Seitdem galt sie als Zubehör der Grafschaft Regenstein und teilte deren Schicksale. Nach dem Aussterben der Grafen von Regenstein 1599 fiel Westerburg an die mittlere Linie des Hauses Braunschweig (-Wolfenbüttel), nach deren Erlöschen 1634 an den vom Kaiser dem Halberstädter Domkapitel aufgezwungenen katholischen Bischof Erzherzog Leopold von Österreich. Dieser belehnte die Grafen von Tättenbach 1643 mit der Grafschaft. Als Graf Erasmus von Tättenbach (-Regenstein) 1670 wegen Hochverrats gegen den Kaiser hingerichtet wurde, konnte der Kurfürst von Brandenburg als Lehnsherr und Fürst von Halberstadt den Haupteil der regensteinischen Besitzungen gegenüber den braunschweigischen Ansprüchen behaupten.
Die Westerburg galt seit dem späten Mittelalter als regensteinisches Amt und war als solches meist verpfändet (v. Veltheim, v. Dorstedt, v. d. Schulenburg). Vorübergehend wurde das Amt 1613 für die Herzoginwitwe Elisabeth von Braunschweig eingelöst, nach ihrem Tode jedoch 1633 an die als Afterlehnsleute eingesetzten von Steinberg erneut verpfändet. Erst als der westerburgische Zweig der von Steinberg 1701 ausstarb, fiel das Amt als erledigtes Lehen an den König Friedrich I. von Preußen zurück, der es den Markgrafen von Schwedt, einer von seinem jüngeren Halbbruder abstammenden Linie der Hohenzollern, überließ. Deren Erbschaft trat Prinz Heinrich von Preußen an, nach dessen Tode Westerburg staatliche Domäne wurde. Von 1807 bis 1815 war Pauline Borghese, die Schwester Napoleons, im Besitz des Amtes.
Registraturbildner: Die Westerburg war seit etwa 1052 Besitz der Halberstädter Kirche, die sie um 1180 an die Grafen von Regenstein als Lehen austat. Seitdem galt sie als Zubehör der Grafschaft Regenstein und teilte deren Schicksale. Nach dem Aussterben der Grafen von Regenstein 1599 fiel Westerburg an die mittlere Linie des Hauses Braunschweig (-Wolfenbüttel), nach deren Erlöschen 1634 an den vom Kaiser dem Halberstädter Domkapitel aufgezwungenen katholischen Bischof Erzherzog Leopold von Österreich. Dieser belehnte die Grafen von Tättenbach 1643 mit der Grafschaft. Als Graf Erasmus von Tättenbach (-Regenstein) 1670 wegen Hochverrats gegen den Kaiser hingerichtet wurde, konnte der Kurfürst von Brandenburg als Lehnsherr und Fürst von Halberstadt den Haupteil der regensteinischen Besitzungen gegenüber den braunschweigischen Ansprüchen behaupten.
Die Westerburg galt seit dem späten Mittelalter als regensteinisches Amt und war als solches meist verpfändet (v. Veltheim, v. Dorstedt, v. d. Schulenburg). Vorübergehend wurde das Amt 1613 für die Herzoginwitwe Elisabeth von Braunschweig eingelöst, nach ihrem Tode jedoch 1633 an die als Afterlehnsleute eingesetzten von Steinberg erneut verpfändet. Erst als der westerburgische Zweig der von Steinberg 1701 ausstarb, fiel das Amt als erledigtes Lehen an den König Friedrich I. von Preußen zurück, der es den Markgrafen von Schwedt, einer von seinem jüngeren Halbbruder abstammenden Linie der Hohenzollern, überließ. Deren Erbschaft trat Prinz Heinrich von Preußen an, nach dessen Tode Westerburg staatliche Domäne wurde. Von 1807 bis 1815 war Pauline Borghese, die Schwester Napoleons, im Besitz des Amtes.
Laufmeter: 12
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
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