Verordnung: Laut Verordnung vom 8. Januar 1818 ist bekannt, dass auch alle geometrischen Vermessungen mit den neuen Maßen geschehen sollen. Die Ortsfeldmesser werden angehalten, ihre Messstangen innerhalb der nächsten vier Wochen den neuen Maßen anzupassen, sonst erfolgt Bestrafung (fünf Exemplare)