Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Verordnung: Bei boshafter Beschädigung und Frevel an Obst- und anderen Bäumen ist der Täter oder Ortseinwohner auch mit den nichtfiskalischen Kosten wie Untersuchung und Feststellung des Schadens zu belasten
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Verordnung: Bei boshafter Beschädigung und Frevel an Obst- und anderen Bäumen ist der Täter oder Ortseinwohner auch mit den nichtfiskalischen Kosten wie Untersuchung und Feststellung des Schadens zu belasten
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> T Landwirtschaft >> T.6 Schädlingsbekämpfung, Flur- und Wildschäden, Felddiebstähle, Feldpolizei
Gießen, 1839 Mai 14
Sachakte
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.