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Deutscher Krieg (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Auslesebestände über Auswärtiges >> Kaiser und Reich
1552-1553
Inhalt und Bewertung
Akten über den Kriegszug protestantischer Fürsten gegen Kaiser Karl V.
1. Historischer Hintergrund des Fürstenaufstands von 1552/53: Die Ursachen des Fürstenaufstandes sind auf die Reformation zurückzuführen. Der Krieg zwischen Kaiser Karl V. und den protestantischen Mitgliedern des Schmalkaldischen Bundes, sowie das darauffolgende Augsburger Interim von 1548 verfestigten die konfessionelle Spaltung im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Eine aus dem Augsburger Reichstag resultierende ablehnende Haltung gegenüber dem Interim führte schließlich zu einem geheimen Bündnis protestantischer norddeutscher Staaten, welche unter der Führung des bisher kaisertreuen Kurfürsten Moritz von Sachsen den sogenannten Fürstenaufstand organisierten. Der württembergische Herzog Christoph, blieb während des Konfliktes neutral. Gründe hierfür liegen in seinen Beziehungen mit beiden Kriegsparteien. Um seine Position als neutraler Vermittler zu stärken, entstand ein reger Briefwechsel mit den anderen neutralen Fürsten Albrecht V. von Bayern sowie dem Pfalzgrafen Friedrich II. Teile dieses Schriftverkehrs zwischen den Herrschern sowie Unterlagen zu den nachfolgend beschriebenen Ereignissen, lassen sich im Bestand finden. Im April 1552 fand in Bingen eine Tagung der Räte der vier rheinischen Kurfürsten statt, um eine weitere Versammlung wichtiger Fürsten des Reiches zu vereinbaren. Dieses Treffen der Herrscher von Trier, Mainz, Köln, der Pfalz, Brandenburg, Würzburg, Bayern, Württemberg und Jülich, dass als Vorbereitung für die bevorstehenden Verhandlungen zum Passauer Vertrag diente, wurde im Mai 1552 in Worms abgehalten. Bei den direkten Verhandlungen rund um den Passauer Vertrag waren neben den Kriegsfürsten auch Vertreter der Wichtigsten Staaten im Reich anwesend, denn es ging hierbei nicht nur um die Lösung des andauernden Konfliktes an sich, sondern auch um eine friedliche Einigung für das ganze Römische Reich Deutscher Nation. Im August 1552 trafen sich die Kriegsfürsten sowie weitere Vertreter in Heidelberg. Gegenstand dieser Verhandlungen war eine Diskussion über den Passauer Vertrag. Auch Württemberg nahm an den Verhandlungen teil und stärkte seine Beziehungen zu Bayern und der Pfalz. Die Erwartungen Albrecht II. Alcibiades' von Brandenburg-Kulmbach an den Passauer Friedensvertrag wurden nicht erfüllt, da weder die von ihm eroberten Territorien in Franken anerkannt wurden, noch eine Straffreiheit für die von ihm im Krieg begangenen Verbrechen vereinbart wurden. Dies bewog ihn dazu, den sogenannten Zweiten Markgrafenkrieg gegen einige andere fränkische Territorien zu führen. Württemberg verhielt sich auch in diesem Konflikt offiziell neutral, war jedoch auf Grund derselben Konfession und der Verwandtschaft zu dem brandenburgischen Fürsten eher auf dessen Seite. Im Frühjahr 1553 versuchte Kaiser Karl V., ein Bündnis zwischen dem Bayerischen, Schwäbischen, Fränkischen und Rheinischen Reichskreis zu schaffen. Dies wäre seinen Bundesplänen zugutegekommen, welche schon beim Augsburger Reichstag 1548 gescheitert waren. Eine Koalition hätte seine Position im Reich noch weiter gestärkt. Die auf April 1553 terminierte Versammlung in Anwesenheit Ferdinands I. sowie der Bayerischen und Schwäbischen Kreise scheiterte jedoch. Christoph äußerte, im Hinblick auf die Verhandlungen in Heidelberg, seine Bedenken bezüglich der kaiserlichen Pläne.
2. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht: Der vorliegende Bestand wurde als altwürttembergisches Membrum aus dem Schriftgut der herzoglichen Kanzlei gebildet. Die Unterlagen sind teilweise durch Mäusefraß beschädigt. Das bisherige handschriftliche Findbuch zu diesem Bestand ist von C. F. Pfaff als Anhang an das Repertorium von A 98 beigefügt worden. Ursprünglich umfasste der Bestand nur die Büschel 1-5, später wurden die Büschel 6-7 angehängt. Die Neuverzeichnung des Bestandes erfolgte im September 2018 durch Margarethe Baumgartner und Dominique Frings im Rahmen des Zwischenpraktikums ihrer Ausbildung zum gehobenen Archivdienst unter Anleitung von Dipl.-Archivar (FH) Johannes Renz. Dabei wurden die ursprünglichen Büschel teilweise neu signiert. Zusätzlich erfolgte eine Normindizierung. Für die Beschreibung des Pergamenteinbandes von Bü 5,1 ist Herrn Prof. Dr. Andreas Traub vom Musikwissenschaftlichen Institut der Universität Tübingen zu danken, der den betroffenen Band auf Vermittlung von Herrn Prof. Dr. Rückert im Hauptstaatsarchiv sichtete. Die Verpackung der Archivalien besorgte Andreas Mummert. Ihr Umfang beträgt insgesamt 9 Büschel mit 0,40 lfd. m Stuttgart, im September 2018 Margarethe Baumgartner Dominique Frings Johannes Renz
3. Literatur: Volker Henning: Der Passauer Vertrag (1552). Einleitung und Edition. In: Markschied, Christoph, Mehlhausen, Joachim, Müller, Gerhard (Hrsg.): Arbeiten zur Kirchengeschichte. (Band 79). Berlin, New York 2000. Raimund J. Weber: Reichspolitik und reichsgerichtliche Exekution. Vom Markgrafenkrieg (1552-1554) bis zum Lütticher Fall (1789/90). In: Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e.V. (Hrsg.): Schriftenreihe der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung (Heft 25). Wetzlar 2000. Langensteiner, Matthias: Für Land und Luthertum. Die Politik Herzog Christophs von Württemberg (1550-1568). In: Bahlke, Joachim, Hentschel, Klaus, Pyta, Wolfram, Quarthal, Franz, Reichert, Folker, Scholz, Peter (Hrsg.): Stuttgarter Historische Forschungen. (Band 7). Köln, Weimar, Wien 2008. Martina Fuchs, Robert Rebitsch: Kaiser und Kurfürst. Aspekte des Fürstenaufstandes 1552. In: Martina Fuchs, Alfred Kohler (Hrsg.): Geschichte in der Epoche Karls V. (Band 11). Münster 2010. Robert Rebitsch: Tirol, Karl V. und der Fürstenaufstand von 1552. In: Kovac, Josef Dr. (Hrsg.): Schriftenreihe Studien zur Geschichtsforschung der Neuzeit (Band 18). Hamburg 2000.
Landkreise:
AA Ostalbkreis
BL Zollernalbkreis
GP Landkreis Göppingen
HD Stadtkreis Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis
MM Stadtkreis Memmingen
MZ Stadtkreis Mainz/Landkreis Mainz-Bingen
TUT Landkreis Tuttlingen
Sonstige Abkürzungen:
Bd. Band
Bü Büschel
ca. circa
Hsrg. Herausgeber
Jh. Jahrhundert
lfd. m laufende(r) Meter
o. J. ohne Jahr
Schr. Schriftstück(e)
u. a. unter anderem, und andere
verh. verheiratet
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.