Kaiser Sigmund erteilt in dem Streit zwischen Graf Ludwig zu Württemberg und dem Schenken Albrecht, Domherrn zu Mainz, und den Schenken Conrad dem Älteren und ihren Brüdern zu Limpurg der Bürgermeistern und Räten der Städte Schwäb. Gmünd und Hall den Auftrag, Kundschaft über den strittigen Wildpann einzuziehen. Auf Grund dieser Kundschaft soll der königl. Hofrichter oder ein anderer dazu bestellter Richter das Urteil fällen.