Verordnung: Zur besseren Einrichtung in sämtlichen deutschen Schulen ist die allgemeine Schulordnung, die jetzt gedruckt vorliegt, von allen Kanzeln vorzulesen und zu publizieren. Alle Pfarrer werden dazu verpflichtet (anbei eine Schulordnung, ausgefertigt Darmstadt 28. Juli 1733)