Schiedsleute bestimmen, daß Ytellendin von Neuenburg von seinen Gütern zu Buggingen künftig an die Konstanzer Dompropstei nicht mehr 11 Schilling Stäbler, 2 Sester Hafer und den Fall, sondern 5 Schilling Roggengeld und zwei Sester entrichten soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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