Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda verkauft mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda für 588 Pfund Heller Fuldaer Währu...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1361-1370
1361 März 8
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 2 fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Cristis geburt dritzenhundirt iar in dem eyn und sechtzigistim iare an Mantage nach dem Suntage in der vasten als man ztu kor singit Letare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda verkauft mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda für 588 Pfund Heller Fuldaer Währung Hermann von Weberstedt [bei Bad Langensalza] und den Brüdern Heinrich (Hentze), Walter und Lutz von Nesselröden [bei Gerstungen] und ihren Erben Feste und Burg (sloiz) Barchfeld [bei Bad Salzungen] mit dem Amt und dem Gericht, dem Vorwerk Schneidhof sowie eine Hufe in Waldfisch (Vischa), die vorher Betz von Grunbach inne hatte, mit allen Rechten und allem Zubehör: des Weiteren verkauft er Einkünfte von 15 Pfund Heller aus dem Vorwerk, das die Brüder Johann und Friedrich Stock (Fritz Stockes) und ihre Erben besitzen. Mit dem Geld hat Heinrich die Brüder Johann und Friedrich Stock für die Burg Barchfeld bezahlt, die schon von Heinrichs Vorgängern mit der Burg und dem Vorwerk betraut waren. Die Burg Barchfeld soll für Heinrich und das Kloster Offenhaus sein. Über die Besetzung der Wachmannschaft, Turmleute, Wärter und Wachen der Burg entscheiden Heinrich, seine Nachfolger und das Kloster. Hermann, Heinrich, Walter und Lutz dürfen nur abgesetzt oder einem anderen untergeordnet werden, wenn sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Es besteht ein Rückkaufrecht für beide Seiten; ein Rückkauf muss ein Vierteljahr im Voraus angekündigt werden. Auf Rechtsmittel soll bei einem Rückkauf verzichtet werden. Hermann und Lutz sollen in der Burg wohnen und müssen für deren Instandhaltung sorgen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda mit dem Konvent von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Dekan Dietrich mit dem Konvent von Fulda]
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda verkauft mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda für 588 Pfund Heller Fuldaer Währung Hermann von Weberstedt [bei Bad Langensalza] und den Brüdern Heinrich (Hentze), Walter und Lutz von Nesselröden [bei Gerstungen] und ihren Erben Feste und Burg (sloiz) Barchfeld [bei Bad Salzungen] mit dem Amt und dem Gericht, dem Vorwerk Schneidhof sowie eine Hufe in Waldfisch (Vischa), die vorher Betz von Grunbach inne hatte, mit allen Rechten und allem Zubehör: des Weiteren verkauft er Einkünfte von 15 Pfund Heller aus dem Vorwerk, das die Brüder Johann und Friedrich Stock (Fritz Stockes) und ihre Erben besitzen. Mit dem Geld hat Heinrich die Brüder Johann und Friedrich Stock für die Burg Barchfeld bezahlt, die schon von Heinrichs Vorgängern mit der Burg und dem Vorwerk betraut waren. Die Burg Barchfeld soll für Heinrich und das Kloster Offenhaus sein. Über die Besetzung der Wachmannschaft, Turmleute, Wärter und Wachen der Burg entscheiden Heinrich, seine Nachfolger und das Kloster. Hermann, Heinrich, Walter und Lutz dürfen nur abgesetzt oder einem anderen untergeordnet werden, wenn sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Es besteht ein Rückkaufrecht für beide Seiten; ein Rückkauf muss ein Vierteljahr im Voraus angekündigt werden. Auf Rechtsmittel soll bei einem Rückkauf verzichtet werden. Hermann und Lutz sollen in der Burg wohnen und müssen für deren Instandhaltung sorgen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda mit dem Konvent von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Dekan Dietrich mit dem Konvent von Fulda]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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