Hans Bader gen. Pfifferhanns aus Magolsheim bei Münsingen auf der Alb, derzeit zu Kirchheim wohnhaft, wegen strafbarer Handlungen im Turm zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, unter der Bedingung, anstelle der verdienten Leibesstrafe es als Recht zu erkennen, zusammen mit seiner Ehefrau das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und es ohne Erlaubnis nicht mehr zu betreten, leistet auf diese Bedingung einen Eid und schwört U.