Nachdem Thonis Dicke zu Büecke (Boeke) seinen Teil des Hofes, des Hauses, der Scheunen und der Ländereien, den er sich bei den Verkaufverhandlungen des Vorjahrs mit Henrich Kruseman oder Eickerman zu Büecke vorbehalten hat, nunmehr aufgeben will, vereinbart er mit Johan Kerstins zu Elfsen (Elffhausen) und dessen Frau Catharinen, daß er ihm diesen Besitz verkauft, bestehend aus seinem Teil an dem Hause, Hofe und der Scheunen, 20 Morgen Saatlandes und einem Triftweg (drifft foer) und einem freien Ein- und Ausgang durch den Prinzipal-Fiekermans-Hof. Kerstins kann also die 20 Morgen, die durch den Dicken mit Winterkorn besät wurden, in Besitz nehmen, düngen und bebauen. Dem Dicken bleibt ein Morgen für zehn Jahre zur Nutzung vorbehalten, der in die Zahl der 20 Morgen nicht einbezogen ist. Was der Dicke sonst noch an Land und Gehölz besitzt, kann er auf Lebenszeit nutzen. Nach seinem Tode soll es aber wieder zu dem von ihm verkauften Teil des Hofes gehören. Den Kindern des Dicke bleibt aber die Besserung des Landes vorbehalten. Kerstiens und seine Frau dürfen die Hude, Trift und die Waldberechtigung, die Dicke sich im Kaufvertrag mit Fickerman vorbehalten hat, zu dessen Lebzeiten zur Hälfte nutzen. Nach seinem Tode fallen Kerstiens diese Nutzungsrechte ganz zu. Johan Kerstiens hat aber den von Oelinghausen (Oelinckhausen) als den Erbherren sechs Müdde Hartkorn als Pacht zu geben. Dicke hat versprochen, den verkauften Teil des Hauses und Hofes zwischen dem kommenden Fest von Petri Stuhlfeier und Ostern dem Kerstiens vollständig einzuräumen. Gegeben 1584 Dez. 8 korrigierten Stils. Zeugen: Thonis Bone, Bürger zu Soest, und Jasper Dicke zu Wippringsen (Wipperinckhusen) seitens des Dicken sowie Henrich Bardenhusen zu Westendorf und Thonis Kerstins zu Opmünden. Beglaubigung durch den Notar Wilhelm Haverkamp.