Kläger: Josias Rantzau zu Bothkamp, namens seiner Frau Hedwig Margarethe Elisabeth, Tochter des Statthalters Gert Rantzau, und Paul Rantzau, namens seiner Frau Ida, Tochter des Statthalters Gert Rantzau, Beklagte: Heinrich Rantzau zu Schmoel, Cai von Ahlefeldt zu Mehlbek, Eschelmark und Saxtorf, Heinrich von Ahlefeldt zu Lehmkuhlen, Heinrich Rantzau zu Schönweide und Bertram Reventlow zu Lammershagen, für sich, bzw. als Vormünder der Erben des Detlef Rantzau zu Panker, sämtlich als frühere Vormünder der Töchter des Statthalters Gert Rantzau, Nebenkläger: Christian Rantzau zu Breitenburg, Nebenbeklagte: die Landesfürsten, Prozessvertreter: Dr. Barthold Gießenbier, Lizentiat der Rechte Jodocus Faber, Dr. Georg Goll, Dr. Johann Ulrich Stieber, Streitgegenstand: Streit um die Akzeptierung der Vormundschaftsberechtigung des Heinrich Rantzau und Konsorten durch Josias und Paul Rantzau, auch Breide Rantzau zu Noer
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Kläger: Josias Rantzau zu Bothkamp, namens seiner Frau Hedwig Margarethe Elisabeth, Tochter des Statthalters Gert Rantzau, und Paul Rantzau, namens seiner Frau Ida, Tochter des Statthalters Gert Rantzau, Beklagte: Heinrich Rantzau zu Schmoel, Cai von Ahlefeldt zu Mehlbek, Eschelmark und Saxtorf, Heinrich von Ahlefeldt zu Lehmkuhlen, Heinrich Rantzau zu Schönweide und Bertram Reventlow zu Lammershagen, für sich, bzw. als Vormünder der Erben des Detlef Rantzau zu Panker, sämtlich als frühere Vormünder der Töchter des Statthalters Gert Rantzau, Nebenkläger: Christian Rantzau zu Breitenburg, Nebenbeklagte: die Landesfürsten, Prozessvertreter: Dr. Barthold Gießenbier, Lizentiat der Rechte Jodocus Faber, Dr. Georg Goll, Dr. Johann Ulrich Stieber, Streitgegenstand: Streit um die Akzeptierung der Vormundschaftsberechtigung des Heinrich Rantzau und Konsorten durch Josias und Paul Rantzau, auch Breide Rantzau zu Noer
LASH, Abt. 390 Nr. 397
Abt. 390 Reichskammergericht zu Speyer bzw. Wetzlar
Abt. 390 Reichskammergericht zu Speyer bzw. Wetzlar >> 1 Prozessakten
1640-1643
Enthält: Landgericht 1640, RKG 1641-1643; Vertrag 1631 zwischen Christian Rantzau und seinen Schwestern über die Erbschaft gemäß der väterlichen Erbschafts-Disposition, ausgehandelt von den "commissarii" Dr. Erich Hedemann, herzoglicher Kanzler, und Wulf von Buchwaldt zu Pronstorf, bestätigt durch die Landesfürsten (Q 8, Beilage B); Ehevertrag zwischen Franz Rantzau zu Salzau und Anna Christina, Quittung, Verzichtserklärung 1633 (Q 8, Beilage G); Ehevertrag zwischen Paul und Ida Rantzau 1634, Quittung, Verzichtserklärung 1635 (Q 8, Beilage C, E); Ehevertrag 1634 zwischen Josias und Hedwig Margarethe Elisabeth Rantzau, Quittung, Verzichtserklärung 1639 (Q 8, Beilage D, F); Schreiben des Landkanzlers Heinrich von Hatten an den Prokurator der Landesfürsten 1640(Q 6; siehe auch Abt. 390 Nr. 396)
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 13:00 MEZ