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Verordnung: Die Auszahlung der Zeugengebühren in Forst- und Polizeistrafsachen soll in Zukunft für die Zeugen günstiger gestaltet werden (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
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Verordnung: Die Auszahlung der Zeugengebühren in Forst- und Polizeistrafsachen soll in Zukunft für die Zeugen günstiger gestaltet werden (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.5 Strafrechtspflege, Peinliche Prozesse, Folter, Hinrichtungen
Darmstadt, 1851 Dezember 9
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